Intention und Unschuld

Wer mutmaßlichen Tätern einen Vertrauensvorschuss einräumt, macht sich heute schnell verdächtig. Das ist eine Entwicklung, der man nicht gleichgültig gegenüberstehen sollte, sagt unsere Autorin – und appelliert an die menschliche Fähigkeit, Intentionen zu erkennen.

von Isabelle Frisemo

In der gesellschaftspolitischen Debatte um die vielen Ismen und Phobien ist es zum guten Ton geworden, ein „Das war bestimmt nicht so gemeint“ als Nichtigkeit abzutun, oder die Person, die den Einwand vorbringt, gar der Mittäterschaft zu bezichtigen. Die Intention wird gänzlich oder in Teilen von der Interpretation ausgeschlossen. Allein das Handlungsergebnis zählt.

Begründet wird meist so, dass der Täter diesen „benefit of the doubt“ nicht verdiene und einem Missverhalten wie seinem konsequent begegnet werden müsse. Oder man habe es schlicht satt, dieses und jenes wiederholt zu hören. Die Intention sei zwar nicht unbedeutend, aber man verliere zunehmend die Geduld, darauf Rücksicht zu nehmen. Es ist vielleicht nicht unbedingt ersichtlich, weshalb man alledem widersprechen sollte. Schnell steht der Vorwurf im Raum, das Missverhalten relativieren und das Empfinden der Betroffenen klein reden zu wollen.

Dennoch handelt es sich hierbei um einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, dem man weder leichtgläubig noch gleichgültig gegenüberstehen sollte.


1 Das moralische oder gesellschaftliche Argument: Wer die Intention hinten anstellt, riskiert unschuldig Bestrafte


Weshalb soll man Unschuld überhaupt schützen? Das christliche Erbe Europas, insbesondere die Kreuzigungsgeschichte, stellt einen zentralen Einfluss auf die westliche Moralentwicklung dar. Dieser Umstand ist nicht zu leugnen, ganz gleich, wie man zum Glauben steht. Die damals fürchterlichste Strafe, die Kreuzigung, wurde an jenem vollzogen, den Christen für den unschuldigsten aller Menschen halten. Eine solche Ungerechtigkeit solle fortan verhindert werden. Lieber gewährt man dem Vielleicht-Schuldigen den „benefit of the doubt“, als Unschuld zu bestrafen.

Dieses Argument steht und fällt mit dem Stellenwert der Unschuld in einer Gesellschaft. Vielleicht-Unschuld schützen muss wichtiger sein als Vielleicht-Schuld bestrafen. Doch dagegen gibt es Einwände. Die Entscheidung zugunsten der Unschuld wirft nämlich ein Dilemma auf: Der „benefit of the doubt“, ein Vertrauensvorschuss, birgt das Risiko einer Fehlinvestition. Der Vielleicht-Schuldige kann tatsächlich schuldig sein, täuscht jedoch Unschuld vor, indem er hinsichtlich seiner Intention lügt. In einem solchen Szenario kommt der Tatsächlich-Schuldige zu Ungunsten der Geschädigten mit seinem Verhalten davon.

Unschuld schützen bedeutet, die Ungewissheit des Vielleichts auf eigene Kosten zu erdulden.

Die schwindende Bereitschaft, dieses Risiko einzugehen, lässt sich in der heutigen Debatte anhand zweier daraus resultierender Entwicklungen beobachten. Auf den Paradigmenwechsel von Vielleicht-Unschuld schützen zu Vielleicht-Schuld bestrafen folgt: Die Mehrheit entscheidet nach eigenem Gutdünken und anhand der Konsequenzen für sich selbst und andere über Unschuld und Schuld. Salopp formuliert: Wer nicht unserer Meinung ist und Dinge tut, die nicht gut für uns sind, muss schuldig sein. Neue Formen von Lynchjustiz wie etwa Online-Hetzkampagnen sind da wenig verwunderlich.

Unschuld schützen bedeutet, die Ungewissheit des Vielleichts auf eigene Kosten zu erdulden. In einem post-nietzscheanischen Zeitalter scheint die Forderung, auf den eigenen Vorteil zu verzichten, unsinnig und schwächlich. Sie fußt auf der christlichen Überzeugung, die in einer pluralistischen, post-christlichen Gesellschaft infrage gestellt wird. Nietzsche selbst postulierte in seinem Werk „Götzen-Dämmerung oder Wie man mit dem Hammer philosophiert“:

„Wenn man den christlichen Glauben aufgibt, zieht man sich damit das Recht zur christlichen Moral unter den Füßen weg. (…) Das Christentum ist ein System, eine zusammengedachte und ganze Ansicht der Dinge. Bricht man aus ihm (…), dem Glauben an Gott, heraus, so zerbricht man damit auch das Ganze: man hat nichts Notwendiges mehr zwischen den Fingern.“

Mitnichten trauerte Nietzsche dem Christentum hinterher, verstand dessen schwindenden gesellschaftlichen Stellenwert jedoch ebenso wenig als Triumph. Sofern der Mensch nicht in der Lage sei, das, was ihm durch den Glaubensverlust fehle, zu ersetzen, entstünde ein „Wille zum Nichts“. In „Der Wille zur Macht“ formulierte Nietzsche seine Befürchtung:

„Was ich erzähle, ist die Geschichte der nächsten zwei Jahrhunderte. Ich beschreibe, was kommt, was nicht mehr anders kommen kann: die Heraufkunft des Nihilismus. (…) Unsre ganze europäische Kultur bewegt sich seit langem schon mit einer Tortur der Spannung, die von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wächst, wie auf eine Katastrophe los: unruhig, gewaltsam, überstürzt: einem Strom ähnlich, der ans Ende will, der sich nicht mehr besinnt, der Furcht davor hat, sich zu besinnen.“

Ersatz fand Nietzsche im Übermenschen, ein dem Menschen überlegener Mensch. Dieser soll anderen als Leitbild dienen und damit Gott ersetzen. Das Alte muss überwunden, Neues erdacht und erschafft werden. Darunter auch Werte.

Die Auseinandersetzung mit der Intention zwingt uns, das eigene Gutdünken und die eigenen Konsequenzen anhand des Anderen zu relativieren.

Bislang blieb dieses Bestreben erfolglos. Inwiefern der Mensch eine solche Leistung überhaupt vollbringen kann, ist zu bezweifeln. Es steht außerdem keineswegs fest, dass der „alte Wert“ das Problem ist und nicht dessen alte, klerikale Begründung. Eine pluralistische Gesellschaft kann ihre Überzeugungen nur durch säkulare Argumente rechtfertigen und ihre Werte so vor dem Verfall zu schützen. Diese Argumente kreieren sich nicht von alleine. Sie müssen neu gefunden werden, um zu erhalten, was einer Gesellschaft wichtig ist.

Glauben wir an die Schützenswürdigkeit der Unschuld, so sind unserem Verhalten dem Anderen gegenüber Grenzen gesetzt. Die Auseinandersetzung mit der Intention zwingt uns, das eigene Gutdünken und die eigenen Konsequenzen anhand des Anderen zu relativieren. Sie ruft nicht bloß zur Besonnenheit auf, sondern schützt das Individuum vor äußerer, gesellschaftlicher oder staatlicher, Willkür.

Dem Individuum wird so seine rechtmäßige Würde als Wesen mit Gedanken, Überzeugungen und Haltungen eingeräumt, indem man dazu angehalten ist, all das in eigene Urteile zu integrieren und nicht lediglich sich selbst gerecht zu werden. Die eine oder andere Fehlinvestition formt die Grundlage für eine menschenfreundliche Einstellung, die sowohl das Wohl des Einzelnen als auch das Wohl des Anderen im Blick hat. Zu glauben, man verzichte dabei auf das eigene Wohl, ist ein Trugschluss. In den Augen seiner Mitmenschen ist das Selbst ein Einzelner und ein Anderer. Glauben wir an Unschuld und achten die Intention, so dürfen wir darauf vertrauen, dass all das auch uns selbst zugutekommen wird.


2 Das psychologische Argument: Eine Intention zu erkennen erfordert Einfühlungsvermögen und Perspektivenübernahme


Intentionen sind nicht manifest, das heißt ersichtlich, sondern latent. Wie alle latenten Merkmale muss auch die Intention erschlossen werden, indem man sich mit innerpsychischen Vorgängen auseinandersetzt. Diese beinhalten sowohl emotionale als auch kognitive Aspekte. Wir fragen uns, was in uns selbst und anderen vorgeht und verstehen ein bestimmtes Verhalten als Ergebnis psychischer Befindlichkeiten oder einer bestimmten Überzeugung. In der Psychologie unterscheidet man zwei Konzepte einer solchen Auseinandersetzung: Mentalisierung und Theory of Mind (ToM).

Mentalisierung, umgangssprachlich: Einfühlungsvermögen, beschreibt die Fähigkeit, eigenes wie fremdes Verhalten kognitiv und affektiv reflektieren zu können. Das Konzept der Mentalisierung umfasst verschiedene Dimensionen. Dazu zählen Empathie, Achtsamkeit und Affektbewusstsein sowie das Bewusstsein für mentale Befindlichkeiten. Diese Dimension enthält zwar eine kognitive Komponente, ist jedoch von der Theory of Mind abzugrenzen. Diese beschreibt die Fähigkeit, sich in die gedanklichen Prozesse anderer hineinzuversetzen und diese logisch zu erschließen. Die Handlungen des Gegenübers können so besser eingeschätzt und das eigene Verhalten in einer Interaktion entsprechend angepasst werden. Zusammengefasst wird dieser Prozess im Begriff der Perspektivenübernahme, der sich vorwiegend auf das kognitive Hineinversetzen und weniger auf das empathische Mitfühlen bezieht. Beide Fähigkeiten beeinflussen das zwischenmenschliche Beziehungsverhalten und spielen im sozialen Leben eine zentrale Rolle.

Wenn Einfühlungsvermögen und Perspektivenwechsel im späteren Leben zum Besseren formbar sind, dann vielleicht auch zum Schlechteren?

Eine gute Mentalisierungsfähigkeit stellt eine Schlüsselfunktion für die psychische Gesundheit und sichere Bindungen dar. Sie zeichnet sich dadurch aus, je nach Anforderung flexibel zwischen den unterschiedlichen Dimensionen wechseln zu können. So mag es in bestimmten Situationen notwendig sein, mehr auf Affekte als auf Kognitionen zu achten oder anders herum. Viele psychische Störungen sind durch die Fixierung auf eine oder mehrere bestimmte Dimensionen gekennzeichnet. Jedoch können stressauslösende Situationen sowie Gruppendynamiken diese Flexibilität auch bei gesunden Individuen einschränken. Zu Gewalt neigende Individuen weisen eine niedrige bis gänzlich fehlende Mentalisierungsfähigkeit auf.

Das Bindungsverhalten von Bezugspersonen im frühkindlichen Alter entscheidet maßgeblich über die Entwicklung dieser Fähigkeit. Defiziten kann im späteren Leben durch Therapien Abhilfe verschafft oder zumindest in Teilen entgegengewirkt werden. Daher liegt die Schlussfolgerung nahe, dass diese Fähigkeit eine formbare Komponente hat. Wäre dem nicht so, könnte man im späteren Leben auch keinen Einfluss darauf nehmen.

Wenn Einfühlungsvermögen und Perspektivenwechsel im späteren Leben zum Besseren formbar sind, dann vielleicht auch zum Schlechteren? Man stelle sich das Ganze wie einen Muskel vor, der trainiert werden muss. Eine solche Anwendung ist entweder intrinsisch – durch innere Überzeugung – oder extrinsisch – durch äußere Anreize – motiviert. Besteht nun weder die Überzeugung, die Intention müsse zur Handlungsbeurteilung herangezogen werden, noch die gesellschaftliche (äußere) Forderung hiernach, so ist die Konsequenz, dass Einfühlungsvermögen und Perspektivenwechsel schleichend nachlassen. Dabei möchte ich das Schleichende dieses Prozesses betonen, denn nichts, was einmal war, geht über Nacht verloren. Das birgt sowohl das Potenzial, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, bevor es zu spät ist, als auch das Risiko, die Augen zu verschließen, bis es zu spät ist. Das Verhalten anderer allein anhand des Handlungsergebnisses zu beurteilen, ist bereits ein Zeichen eingeschränkter Mentalisierungsfähigkeit.


Und was ist mit den Opfern?


Natürlich gibt es hier einen Einwand: Ist es nicht auch ein Zeichen eingeschränkter Mentalisierungsfähigkeit, das Empfinden der Betroffenen, der Opfer einer Aussage oder einer Handlung, „klein zu reden“? Eine allgemein gültige Antwort auf diesen Einwand scheint mir unmöglich, hängt sie doch stark vom konkreten Sachverhalt und den beteiligten Personen ab. Mal ist es so, dass der Täter sich stumpf im Ton vergreift oder mutwillig Dinge sagt, die jeder Form von Anstand entbehren. Mal hat das Opfer eine persönliche Disposition, in der die Schwelle für ein solches Vergehen unverhältnismäßig niedrig und nicht zu rechtfertigen ist.

Die Forderung, das Empfinden der Betroffenen zu berücksichtigen, ist eine gesellschaftliche (äußere) Forderung und hat ihren Wert. Der Unterschied zwischen dieser Forderung und der, die weiter oben beschrieben wurde, ist das Subjekt, auf das sie sich bezieht. Die eine fordert ein bestimmtes Verhalten vom Anderen, die andere ein bestimmtes Verhalten vom Selbst.

Ganz gleich mit welcher Vehemenz die Forderung nach Empathie gestellt wird, ist sie doch niemals Garant für ihr tatsächliches Vorkommen.

Dieser Unterschied ist nicht irrelevant, vielleicht sogar ausschlaggebend dafür, ob die beiden Fähigkeiten tatsächlich praktiziert werden. Ganz gleich mit welcher Vehemenz die Forderung nach Empathie gestellt wird, ist sie doch niemals Garant für ihr tatsächliches Vorkommen. Tatsächlich ist in diesen doch Zusammenhang nur das, was das Selbst auch tut. Dieses Tun mag man erzwingen und damit erfolgreich sein, gleichzeitig besteht aber die Gefahr, dass das Empfinden der Betroffenen gänzlich ignoriert wird, um die eigene Entscheidungsfreiheit zu wahren.

Hierauf folgt eine Entwicklung, die sich in Deutschland bereits seit einigen Jahren abzeichnet. Auf eine Forderung folgt Widerstand, auf Widerstand die Verstärkung der Forderung, und auf die verstärkte Forderung folgt Verhärtung. Eine solche Dynamik endet schlimmstenfalls in Gewalt.

Anders steht es mit einer äußeren Forderung, die sich auf uns Selbst und damit auf unser eigenes Verhalten bezieht. Diese Umsetzung ist weitaus aufwändiger, bedeutet sie schließlich Mühe und Arbeit für den Einzelnen, und wer scheut das nicht gerne. Trotzdem ist unser eigenes Handeln der beste Garant dafür, dass etwas auch tatsächlich passiert. Es ist eben nicht naiv zu glauben, ein solches Handeln werde durch das Prinzip der Gegenseitigkeit belohnt.

Δ Isabelle Frisemo


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